ISLAMISCHE GEBETSVORSCHRIFTEN

DIE ZWÖLF FARD DES GEBETES

Die Voraussetzungen des Gebetes - Sara'it as-Salah Die sechs Voraussetzungen des Gebetes sind:

Freisein von Hadat (=der rituellen unsichtbaren und unriechbaren Unreinheit) - Al - Tahaarah minal- Hadat

Freisein von Nadschas (=der rituellen, sichtbaren und riechbaren Unreinheit) - AI-Tahaarah mina n-Nadschas

Bedecken bestimmter Körperteile - Satru l-Awrah

Sich zur Kaabah wenden - Istiqbalul-Qiblah

Die Zeit - Al - Waqt

Die Absicht - An-Niyyah

Die Grundelemente des Gebetes - Arkaan as  Salaah

Der Einleitungs-Takbiir - Takbiir al-Iftitaah

Das Stehen- Al-Qiyaam:

Das Qur’an-Rezitieren - AI-Qira’ah

Das Verbeugen - Ar-Rukuu

Das Niederwerfen - As-Sudschuud

Das Kniende -Sitzen - AI-Qu’ud al-Achiir

DIE WAADSCHIB DES GEBETES

DIE SUNNAH DES GEBETES

DIE HANDLUNGEN, DIE DAS GEBET UNGÜLTIG MACHEN

DIE HANDLUNGEN, DIE WÄHREND DES GEBETES MAKRUUH SIND

DIE VERGESSLICHKEITSNIEDERWERFUNG – SADSCHDAH AS-SAHW

DIE REZITATIONSNIEDERWERFUNG - SADSCHDAH AT TILA WAH

ISLAMISCHE GEBETSVORSCHRIFTEN

Das Gebet ist einer von den Grundsätzen des Islam.  Es ist das zweite Fundament der islamischen Religion.  Seit 14 Jahrhunderten ist es unverändert geblieben und wird es, Inscha’allah, bis zum Tage der Auferstehung bleiben.  Im 12.  Jahre des Prophetentums von Mohammad (s.a.s.) hat Allah (s.t.) das fünfmalige Gebet für die Muslime vorgeschrieben.  Allahs Gesandter (s.a.s.) und seine Familienangehörigen verrichteten das Gebet schon seit den ersten Tagen seiner Berufung.  Denn Gabriel (a.s.) hatte Mohammad (s.a.s.) in der ersten Begegnung mit ihm gezeigt, wie er sich für das Gebet waschen und das Gebet verrichten sollte.

Überall auf der Erde wird jeden Tag fünfmal das Gebet verrichtet.  Nicht nach der Uhrzeit, sondern nach dem Stand der Sonne verrichten wir unsere fünfmalige Aufgabe.  So geschieht es, dass wir Muslime rund um die Erde das Morgen-, Mittags-, Nachmittags-, Abend- und Nachtgebet zur selben Zeit verrichten.  Also während die Gläubigen im Osten das Morgengebet verrichten, verrichten die abendländischen Muslime im gleichen Moment das Nachtgebet.  Mit anderen Worten wird Azaan, unser Gebetsruf, ununterbrochen und nacheinander gerufen. Überall auf der Erde rufen wir den erhabenen Namen von Allah, dem Einzigen, Allmächtigen und Allgütigen, von tausenden Minaaretten gleichzeitig.  Auch hierin zeigt sich die Universalität des Islam.

Die Gestaltung des islamischen Gebetes ist die höchste Form der Anbetung Allahs, weil sowohl der Geist als auch der Körper am Gebet beteiligt sind, denn der Mensch besteht aus Geist und Körper.  Der Geist fühlt beim Gebet die religiöse und seelische Dankbarkeit, Ehrfurcht und Bewunderung am tiefsten und drückt auch mit seinen entsprechenden, körperlichen Bewegungen diese Dankbarkeit und Hingabe an Allah aus.

Das fünfmalige Gebet ist in allen Situationen des Lebens zu erfüllen.  Keinesfalls dürfen die Muslime darauf verzichten und es grundlos versäumen.  Die versäumten Gebete sind nachzuholen.  Jeder Muslim kann diesen von Mohammad (s.a.s.) als Grundpfeiler der Religion bezeichneten Gottesdienst allein erfüllen.  Der Islam gibt jedem Menschen die Möglichkeit und die Freiheit, unabhängig von anderen Personen oder von bestimmten Orten das Gebet zu erfüllen.  In der islamischen Religion hat der Mensch das Recht, sich unmittelbar und in allen Situationen an Allah zu wenden.  Weder Arbeit noch Reisen noch Krankheit noch ähnliche Umstände sollen den Gläubigen am Gebet hindern.

Das fünfmalige Gebet spielt die Hauptrolle in der moralischen Betreuung des Gläubigen.

"Und verrichte das Gebet!  Wahrlich, das Gebet hält von Schandbarem und Verbotenem ab." (Al-Ankabuut 29:45)

Nachdem wir uns den Vorschriften entsprechend vorbereitet haben, wenden wir uns an Allah.  Sich beim Gebet an Allah wenden, bedeutet, sich dem erhabenen Schöpfer hinzugeben.  Diese fünfmalige Hinwendung zu Allah verhilft uns zu seelisch geistiger Aufmerksamkeit und Feinheit.  Folgender Hadis drückt die Rolle des Gebetes für die moralische Läuterung der Muslime aus: "Das Gebet ist der Miraadsch der Gläubigen." (Hamidullah, Der Islam, 124)

Immer wenn wir durch die Verrichtung des Gebetes unser Herz und unsere Gedanken reinigen, nähern wir uns Tag für Tag, Gebet für Gebet dem Höhepunkt unserer geistigen Reife.  Das Gebet wurde zum Anlass der Nacht- und Himmelfahrt des Propheten Mohammad (s.a.s.) vorgeschrieben.  Allah, in seiner unbeschreiblichen Gegenwart, hat unabhängig von Zeit und Raum Seinen letzten Gesandten empfangen und in der Person von Mohammad (s.a.s.) alle Gläubigen gewürdigt.  Am folgenden Tag übermittelte Allahs Gesandter seinen Gefährten (r.a.) die frohe Botschaft, dass die Gläubigen auch den erhabenen Schöpfer im Paradies anschauen werden, und bezeichnete das fünfmalige Gebet als Himmelfahrt der Gläubigen.

Von Dscharir (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte:

"Ihr werdet Euren Herrn (im Paradies) anschauen, wie ihr den Vollmond (in der klaren Nacht) anschaut." (Buhaarii, Mawaaqitu s-Salaah: 16)

Daher sind die Zeiten, die wir beim Gebet verbringen, besondere Anlässe, die unserem Leben Bedeutung schenken.

DIE ZWÖLF FARD DES GEBETES

Das Gebet umfasst zwölf Fard.  Sechs von den zwölf Fard des Gebetes sind außerhalb des Gebetes und heißen Schart (=Voraussetzung).  Die anderen sechs sind während des Gebetes und heißen Rukn (=Grundelement).  Wer eine von diesen zwölf Fard unterlässt, der macht sein Gebet ungültig und muss dieses Gebet wiederholen.  Niemals dürfen wir auf eine dieser Voraussetzungen bzw. eines dieser Grundelemente verzichten.  Es gibt im Gebet Handlungen, die als Waadschib oder Sunnah zu bezeichnen sind, mit denen das Gebet vervollständigt wird.  Zuerst lernen wir die Voraussetzungen und die Grundelemente.

Die Voraussetzungen des Gebetes - Sara'it as-Salah Die sechs Voraussetzungen des Gebetes sind:

Ø      Ø      Freisein von Hadschat (=AI-Tahaarah mina l-Hadas),

Ø      Ø      Freisein von Nadschas (=Al-Taharaah mina n-Nadschas);

Ø      Ø      bedecken bestimmter Körperteile (=Satr al-'Awrah);

Ø      Ø      sich zur Kaabah wenden (=Istiqbaal al-Qiblah);

Ø      Ø      die Zeit (=Al-Waqt);

Ø      Ø      die Absicht (=An-Niyyah).

Erst nachdem wir diese Voraussetzungen erfüllt haben, können wir das Gebet einleiten.  Diese Voraussetzungen zeigen ganz deutlich, dass das Gebet im Islam der Hauptgottesdienst ist.  Gegenüber den sechs Grundelementen gibt es die sechs Voraussetzungen.  Indem wir äußerlich diese für das Gebet notwendigen Bedingungen erfüllen, bereiten wir uns innerlich auf das Gebet vor.

Freisein von Hadat (=der rituellen unsichtbaren und unriechbaren Unreinheit) - Al - Tahaarah minal- Hadat

Der Gläubige, der das Gebet verrichten will, soll zuerst im rituellen Sinne rein sein.  Das erreichen wir durch Wudu (=rituelle Waschung) oder Gusl (=Ganzwaschung).Es heißt im Qur’an:

"0 ihr Gläubigen!  Immer wenn ihr zum Gebet aufsteht, wascht euer Gesicht, eure Hände bis zu den Ellbogen und überstreicht eure Köpfe, sowie wascht eure Füße bis zu den Knöcheln." (Al- Maaidah 5:6)

Die Muslime müssen ihren Körper ganz waschen, wenn eine Ursache eingetreten ist, welche einen Gusl (=Ganzwaschung) erforderlich macht.  Also ist es undenkbar und unerlaubt, im alltäglichen Leben tätig zu sein, ohne sich nach bestimmten Umständen den ganzen Körper gewaschen zu haben.  Deswegen müssen wir uns vor dem Gebet bewusst überlegen, ob wir im rituellen Sinne rein sind.  Sind wir rein, dürfen wir das Gebet verrichten.  Wenn wir des Wudu bzw. Gusl bedürfen, müssen wir uns waschen.  Wudu und Gusl werden in den nächsten Kapiteln ausführlich erklärt.

Freisein von Nadschas (=der rituellen, sichtbaren und riechbaren Unreinheit) - AI-Tahaarah mina n-Nadschas

Das betrifft sowohl den Körper als auch die Kleidung, die wir tragen und ebenfalls die Gebetsunterlage bzw. den Gebetsort.  Wenn nur einer von diesen dreien nicht rein ist, dürfen wir nicht mit dem Gebet beginnen.  Wir müssen unseren Körper, die Kleidung und den Gebetsort mit Sorgfalt rein halten.  Es heißt im Qur’an:

"Und halte deine Kleider ständig rein." (Al- Muddassir 74:4)

Ein Muslim hat sich zumindest einmal in der Woche den Körper gründlich zu waschen.  Den Arbeits- und Klimabedingungen entsprechend muss man sich manchmal öfter waschen.  Außerdem reinigt man sich nach dem Gang auf die Toilette mit Wasser.  Ist kein Wasser vorhanden, benutzt man andere Reinigungsmittel, wie z.B. Toilettenpapier.

Bedecken bestimmter Körperteile - Satru l-Awrah

Bei Männern sind es die Körperteile zwischen Nabel und Knie (awrah).  Bei Frauen ist es der ganze Körper außer dem Gesicht, beiden Händen sowie beiden Füßen.  Das Bedecken der 'AwrahTeile des Körpers ist sowohl beim Gebet als auch im Alltagsleben Pflicht.  Was wir im Alltagsleben berücksichtigen und erfüllen, das missen wir beim Gebet noch sorgfältiger erfüllen.  Im Qur’an heißt es:

"0h Kinder von Adam!  Zieht in jeder Moschee euer bestes Gewand an." (Al-A’raaf  7:31)

Außerdem müssen wir uns so anziehen, dass die Kleidung nicht unsere Konzentration im Gebet stört.  Durchsichtige und zu enge Kleider dürfen nicht angezogen werden.  Männer dürfen auch im Gebet keine seidene Kleidung tragen.  Wenn ein Muslim aus irgendeinem Grund keine ausreichende Kleidung hat, so soll er das Gebet kniend-sitzend erfüllen.

Sich zur Kaabah wenden - Istiqbalul-Qiblah

Die Kaabah ist die Qiblah (=Gebetsrichtung) der Muslime.  Die geheiligte Kaabah liegt in der gesegneten Stadt Mekka.  Im Qur’an heißt es:

"Woher du auch immer kommst, richte dein Angesicht in die Richtung von al-Masdschid al-Haram!  Und wo ihr auch seid, richtet euer Angesicht in die Richtung zu ihm!" (Al- Baqarah 2:150)

Muslime, die in gesegneter Mekka das Gebet verrichten, müssen sich nach der Kaabah richten.  Also sollen sie in der Masdschid al Haraam das Gebäude der Kaabah sehen können.  Die Muslime, die außerhalb von Mekka das Gebet verrichten, wenden sich in Richtung der Kaabah.

Selbstverständlich kann man das fünfmalige Gebet auch auf dem Schiff, im Zug, Bus oder Flugzeug verrichten.  Gleichfalls müssen wir uns dort auch in Richtung der Kaabah wenden.  Wenn wir niemanden fragen können, so müssen wir überlegen und uns in jene Richtung wenden, in der unserer Vermutung nach die Kaabah liegt.  Die Kaabah ist das älteste Gebetshaus der Erde.  Die Gesandten Allahs Ibraahiim und Ismaaiil (a.s.) haben sie errichtet.  Allahs letzter Gesandter Mohammad (s.a.s.) hat bei der Renovierung der Kaabah selbst mitgearbeitet und sich dabei die Schulter verletzt.  Es ist unser innerlicher und aufrichtiger Wunsch, die gesegnete Kaabah und ihre Umgebung sowie das gesegnete Medina zu besuchen.

Die Zeit - Al - Waqt

Das fünfmalige Gebet, das Freitagsgebet und die beiden Festgebete sind zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten zu verrichten.

"Wahrlich, das Gebet ist für die Gläubigen eine zeitmäßig festgesetzte Pflicht." (Al-Nisaa’ 4:103)

Allahs Gesandter Mohammad (s.a.s.) gab seinen Gefährten die vorgeschriebenen Gebetszeiten auf praktische Art und Weise bekannt, denn sie haben fast 12 Jahre lang ihre Gebete gemeinsam mit ihm verrichtet.

Jedes Gebet müssen wir zur richtigen Gebetszeit verrichten.  Jeden Tag haben wir also zu fünf bestimmten Tageszeiten der Reihe nach das Morgen-, Mittags-, Nachmittags-, Abend- und Nachtgebet zu erfüllen.  In seltenen Fällen darf man das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenlegen und zur Zeit des Nachmittagsgebetes verrichten und ebenso das Abend- und Nachtgebet zur Zeit des Nachtgebetes.  In islamischen Quellen wird berichtet, dass Allahs Gesandter Mohammad (s.a.s.) zu bestimmten Anlässen die genannten Gebete nacheinander erfüllt hat:

Von Ibn 'Abbaas (r.a.); er sagte:

"Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verrichtete das Mittags- mit dem Nachmittagsgebet sowie das Abend- mit dem Nachtgebet zusammen, wenn er auf Reisen ging." (Buhaarii, Tasdschir as-Salaah: 13)

Die Gebetszeiten berechnen sich nach dem Sonnengang.  Die Zeit des Morgengebetes beginnt im Augenblick der Morgendämmerung und dauert bis knapp vor Sonnenaufgang.  Die Zeit des Mittagsgebetes wie auch des Freitagsgebetes beginnt, kurz nachdem die Sonne ihren Zenit erreicht hat, und dauert, bis der Schatten eines aufgerichteten Gegenstandes zweimal so groß ist wie der Gegenstand selbst.  Mit anderen Worten, die Zeit des Mittagsgebetes dauert bis zur mathematischen Hälfte des Nachmittags.  Die Zeit des Nachmittagsgebetes beginnt nach dem Ende der Zeit des Mittagsgebetes und dauert bis knapp vor Sonnenuntergang.  Die Zeit des Abendgebetes beginnt, nachdem die Sonne untergegangen ist, und dauert bis zum Einbruch der Dunkelheit.  Die Zeit des Nachtgebetes beginnt mit dem Einbruch der Dunkelheit und dauert bis zur Morgendämmerung.  Das Witr-Gebet verrichtet man als letztes Gebet des Tages nach Erfüllung des Nachtgebetes.  Das Tarawiih Gebet im Monat Ramadaan verrichtet man zur Zeit des Nachtgebetes, und zwar zwischen dem Nachtgebet und dem Witr-Gebet.  Die Zeit des Festgebetes: Das Festgebet verrichtet man am ersten Tage des Festes, und zwar etwa 45 Minuten nach dem Sonnenaufgang.

Die Absicht - An-Niyyah

Das Gebet ist mit Aufrichtigkeit zu erfüllen.  Aufrichtigkeit hängt mit der Absicht zusammen.  Der Gläubige soll sich bewusst an Allah wenden.  Im Qur’an heißt es:

"Doch nichts anderes wurde ihnen aufgetragen, als Allah anzubeten, reinen Glaubens und lauter und das Gebet zu verrieten und die Zakat zu entrichten; denn das ist die wahre Religion." (Al Bayyinah 98:5)

Von 'Omar b. al-Hattab (r.a.); er sagte: Ich habe Allahs Gesandten (s.a.s.) zugehört, als er sagte:

"Wahrlich, die Taten sind den Absichten entsprechend.  Jedem wird das, was er beabsichtigt, zugeschrieben." (Buhaarii, Bad' al Wahy: 1)

An und für sich sollten die zuvor genannten Voraussetzungen den Gläubigen im wesentlichen vorbereitet haben, so dass er seine Dankbarkeit und Hingabe an Allah durch das Gebet zum Ausdruck bringen kann.  Man muss vor dem Iftitaah Takbiir (=Einleitungs-Takbiir) noch einmal überlegen, welches Gebet gerade zu erfüllen ist.  Diese innerliche und bewusste Entscheidung heißt Niyyah (=Absicht).  Es ist zu beachten, dass wir das Gebet sowohl mit dem Geist als auch mit dem Körper zu verrichten haben.  Daher ist es notwendig, eine aufrichtige Absicht zu erreichen, damit man sich seelisch und geistig auf das Gebet konzentrieren kann.  Es ist Fard, die Absicht in Gedanken zu formulieren.  Diese in Gedanken formulierte Absicht wörtlich und mündlich auszudrücken ist Sunnah.  Eine solche Absicht formuliert man etwa so: "Ich beabsichtige zum Wohlgefallen Allahs den Sunnah-Teil des heutigen Morgengebetes zu verrichten."

Die Grundelemente des Gebetes - Arkaan as  Salaah

Ø      Ø      Es gibt sechs Grundelemente innerhalb des islamischen Gebetes, die Rukn heißen:

Ø      Ø      der Einleitungs-Takbiir (=Takbiir al-Iftitaah);

Ø      Ø      das Stehen (=Al-Qiyaam);

Ø      Ø      das Qur’an-Rezitieren (=Al-Qiraah);

Ø      Ø      sich verbeugen (=Ar-Rukuu);

Ø      Ø      sich niederwerfen (=As-Sudschuud);

Ø      Ø      das kniende Sitzen (=AI-Quud al-Ahiir).

Wenn ein Muslim bewusst oder unbewusst bzw. aus Vergesslichkeit eines dieser Elemente nicht erfüllt, ist somit das betreffende Gebet ungültig.  Der Gläubige muss dieses ungültige Gebet wiederholen, weil das Gebet ein ganzer und unveränderbarer Gottesdienst ist.  Was wir von dem letzten Gesandten Allahs erfahren bzw. erhalten haben, das müssen wir weiterführen.  In diesem Zusammenhang sollen wir uns in Erinnerung rufen, dass die Engel auch zu Allah beten.  Manche Engel beten nur stehend, manche sich verbeugend und andere sich niederwerfend.  Und zwar beten sie ununterbrochen von der Ewigkeit bis zur Ewigkeit in gleicher Haltung und mit gleichem Wortlaut.  Unser Gebet beinhaltet alle Formen der Anbetung der Engel zu Allah (s.t.).

Der Einleitungs-Takbiir - Takbiir al-Iftitaah

Es ist Fard, das Gebet mit dem Takbiir einzuleiten.  Im Qur’an heißt es:

"Und verherrliche deinen Gebieter!" (Al-Muddattir  74:3)

Wer in der Lage ist, diese Formel "Allaahu Akbar" auszusprechen, der muss sie aussprechen.  Die stummen Muslime sollen, nachdem sie die Absicht in Gedanken formuliert haben, das Gebet einleiten.  Sie müssen diese Formel nicht aussprechen, da sie es nicht können.

Diesen ersten Takbiir im Gebet nennt man auch Tabrimah, das wörtlich bedeutet: sich etwas verbieten.  Also mit diesem Takbiir "Allaahu Akbar" (=Allah ist der Größte) leiten wir das Gebet ein und verbieten uns im selben Augenblick das Essen, Trinken, Sprechen, Arbeiten, usw.  Mit anderen Worten brechen wir die Verbindung mit unserer Umwelt ab, weil wir in der Gegenwart Allahs sind.  Beim gemeinsamen Gebet muss man entweder gleichzeitig mit dem Imam "Allaahu Akbar" sagen oder knapp nach dem Imam.  Hätte jemand vor dem Imam "Allaahu Akbar" gesagt, wäre dessen Gebet ungültig, und er müsste sein Gebet noch einmal anfangen.

Das Stehen- Al-Qiyaam:

Es ist Fard, bei den Fard- und Wadschib-Gebeten zu stehen.  Im Qur’an heißt es:

"Und steht vor Allah in Ehrfurcht und Dankbarkeit." (AlBaqarah 2.238)

Der Maßstab des Stehens ist, so aufrecht zu stehen, dass die Hände die Knie nicht erreichen können.  Es ist Fard, eine Weile zu stehen, wo man eine Ayat (=Qur’an-Vers) 'rezitieren kann.  Solange zu stehen, bis die Sure al-Fatiha und eine weitere Sure rezitiert sind, ist Wadschib.  Das Stehen (=Qiyaam) ist nicht Fard für diejenigen, die wegen Krankheit bzw. aus Altersschwäche nicht in der Lage sind, es zu tun.  Sie dürfen ihrem Zustand entsprechend sitzend oder liegend das Gebet verrichten.

Es ist nicht Fard, in den Sunnah- und Naafilah-Gebeten (=freiwillige Gebete) zu stehen.  Solche Gebete darf man auch sitzend verrichten.  Aber ihre Belohnung wird weniger sein.  Das Stehen im Gebet symbolisiert, dass wir Muslime für immer dem erhabenen Schöpfer zur Verfügung stehen und auf dem von Ihm geleiteten Weg fest bleiben.

Das Qur’an-Rezitieren - AI-Qira’ah

Man muss beim Gebet zumindest eine längere Ayat auswendig in ihrer ursprünglichen arabischen Ausdrucksweise rezitieren:

"Rezitiert aus dem Qur’an das, was euch leichter fällt." (Al Muzzammil   73.-20)

Beim Gebet darf man nicht aus Übersetzungen rezitiert werden.  Um eine richtige Aussprache der Wörter zu erreichen, muss man nur so laut rezitieren, dass der Betende seine eigene Stimme hören kann.  Es ist auch zu tolerieren, höchstens so laut zu rezitieren, dass der nebenan Betende es hören kann.  Die Pflichtrezitation aus dem Qur’an bei den Fard-Gebeten begrenzt sich auf die ersten beiden Rakat.  Im dritten und vierten c ist sie nicht Fard.  In allen Rakat der Sunnah  und Witr- Gebete ist die Rezitation Fard.

Derjenige, der anfangs nur eine lange Ayat bzw. eine Sure auswendig gelernt hat, darf vorläufig mit diesen von ihm gelernten Qur’an- Stellen das Gebet erfüllen.  Die Rezitation beim Gebet schenkt uns die Möglichkeit, unsere Dankbarkeit an Allah und unsere Verbundenheit mit Ihm in der göttlichen Harmonie des Qur’an auszudrücken.  In diesem Sinne gibt es keinen anderen Gottesdienst, der das fünfmalige Gebet ersetzen kann.

Das Verbeugen - Ar-Rukuu

Der Rukuu ist Fard.  Den Oberkörper ab der Lendengegend nach vorne zu verbeugen, ist Rukuu, so dass der Kopf als auch der Oberkörper parallel zum Boden stehen, auf dem man betet.  Die Frauen sollen sich etwas weniger als die Männer verbeugen.  Im Qur’an heißt es:

"Und verrichtet das Gebet und gebt die Zakat ab und verbeugt euch mit den Verbeugenden." (Al-Baqarah 2:43)

Beim Rukuu haben die Beine möglichst gestreckt zu sein.  Der Oberkörper wird nach vorne gebeugt, so dass er und der Kopf zum Boden eine parallele Linie bilden, und die Handflächen der gestreckten Arme auf die Knie gestützt werden.

Derjenige, der nur sitzend das Gebet verrichten kann, soll sich gleichfalls nach vorne beugen.  Ist er nicht in der Lage, Sadschdah normal zu erfüllen, soll er sich noch mehr als bei dem Rukuu nach vorne beugen.

Der Betende, der spät zum Beten kommt und den Imam beim Rukuu erreicht, soll im Stehen den Einleitungs- Takbiir sagen und sich gleich verbeugen.  Wenn er einen Moment lang den Rukuu mit dem Imam ausführt, erreicht er damit die betreffende Rakat.  Ansonsten muss er die versäumten Rakat allein erfüllen, nachdem der Imam das Gebet beendet hat.

Das Niederwerfen - As-Sudschuud

Sudschuud ist der fünfte Rukn (=Grundelement) des Gebetes.  Es ist Pflicht, sich bei der Rakat zweimal nacheinander niederzuwerfen.  Im Qur’an heißt es:

"0h ihr Gläubigen!  Verbeugt euch und werft euch vor Allah nieder und betet zu eurem Gebieter" (Al- Haddsch  22:77)

Der Sunnah von Mohammad (s.a.s.) entsprechend legen wir zuerst die beiden Knie, anschließend die beiden Hände, danach das Gesicht bzw. die Nase und die Stirn auf den Boden.  Die beiden Füße berühren natürlicherweise den Boden, indem die Zehen der Füße nach vorne gerichtet werden.  Also beim Sudschuud müssen folgende sieben Körperteile den Boden berühren: Gesicht, Hände, Knie und Füße.  Man muss besonders darauf achten, die Füße während des Sudschuuds am Boden zu behalten.  Wenn man die beiden Füße während des Sudschuuds vom Boden abhebt, so wird damit der Sudschuud ungültig.  Der Gesandte Allahs sagte einmal:

Von  Abdullaah b. Abbaas (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte:

"Ich bin beauftragt worden, beim Gebet auf sieben Körperstellen Sadschdah zu machen - auf Stirn und Nase, die beiden Hände, die beiden Knie und die beiden Füße - und mit den Haaren, sowie mit der Bekleidung nicht zu spielen." (Muslim, Salaah: 231)

Bei Platzmangel während des gemeinsamen Gebetes darf man auf dem Rücken des in der vorderen Reihe betenden Gläubigen Sudschuud machen.

Beim Sudschuud fleht der Betende Allah an, etwa im folgenden Sinne: 0 mein Allah, Du hast mich gewürdigt und mich erhöht, dass ich von Dir komme und zu Dir zurückkehren werde.  Du hast mich aus Erde erschaffen.  Dir zuliebe lege ich mein Gesicht auf den Erdboden.  Verzeihe mir, gib mir Kraft, damit ich auf Deinem geraden Weg seelisch und körperlich fest bleibe.

Das Kniende -Sitzen - AI-Qu’ud al-Achiir

Der sechste Rukn des Gebetes ist das Kniende- Sitzen am Ende.  Dies ist das erste Verharren des zweiteiligen Gebetes nach der zweiten Rakat und das zweite Verharren des vierteiligen Gebetes nach der vierten Rakat.  Man muss in der Zeitspanne verharren, in der man die Schahaadah (=das islamische Glaubensbekenntnis) aussprechen kann.  Man sitzt auf den Unterbeinen, insbesondere auf dem linken Unterbein.  Man legt den linken Fuß waagrecht auf den Boden und hält den rechten Fuß senkrecht.  Die beiden Hände legt man auf die Oberschenkel.  Beim Schlussverharren ist der Blick nach vorne zu richten.

Bezüglich des Preisens Allahs, des Erhabenen, in sitzender Stellung sagt der Qur’an:

"Nachdem ihr das Gebet verrichtet habt, preist Allah auch stehend, sitzend und auf euren Seiten liegend."(AI-Nisaa'  4: 103)

Mohammad (s.a.s.) sagte bezüglich des Knienden-Sitzens:

Von Abdullaah b. 'Amr b. al-.Asch (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte: "Wenn du von der letzten 'Sadschdah deinen Kopf erhebst und eine Weile, in der du At-Tahiyyaatu sprechen kannst, kniend sitzt, damit wird dein Gebet beendet sein."

DIE WAADSCHIB DES GEBETES

Es gibt innerhalb des Gebetes verschiedene Handlungen, die auch zu beachten sind und Waadschib heißen.  Wurde eine oder mehrere aus Vergesslichkeit unterlassen, macht man sofort nach dem Gebet zwei Sadschdah, damit wird das Gebet vervollständigt.  Wäre ein Waadschib bewusst unterlassen worden, so würde das Gebet ungültig sein, und man müsste dieses Gebet wiederholen.

Ø      Ø      Die Waadschib des Gebetes sind folgende:

Ø      Ø      das Aussprechen der Formel "Allaahu Akbar" bei der Einleitung des Gebetes;

Ø      Ø      das Aufteilen der Rezitation auf die beiden ersten Rakat des Fard-Gebetes;

Ø      Ø      das Rezitieren von Fatiha in den beiden ersten Rakat der Fard Gebete und in allen Rakat der Sunnah-Gebete;

Ø      Ø      das Rezitieren von Fatiha vor der weiteren Sure;

Hat der Betende zuerst eine andere Sure und danach die Fatiha aus Vergesslichkeit rezitiert, muss er zwei Sadschdah machen.

Ø      Ø      das Rezitieren einer weiteren Sure nach der Rezitation der Fatiha in den beiden ersten Rakat der Fard-Gebete und in allen Rakat der Wadschib- und Sunnah-Gebete.  Es reicht, statt einer weiteren Sure eine lange Ayat zu rezitieren.

Ø      Ø      zwischen den Grundelementen einen Augenblick warten, in dem man "Subhaanallah" sagen kann.  Das Wahrnehmen von Taadilu 1-Arkan ist also Waadschib, bei manchen Gelehrten Fard.

Ø      Ø      erstes Kniende- Sitzen (wenn das Gebet aus drei bzw. vier Rakat besteht);

Ø      Ø      das Rezitieren von At-Tahiyyaatu. (Beim ersten und zweiten Knienden-Sitzen);

Ø      Ø      das Beenden des Gebetes mit der Formel "As-Salaamu 'alaykum wa Rahmatullaah";

Ø      Ø      das Rezitieren von Duaa'aI-Qunut im Witr-Gebet;

Ø      Ø      das Aussprechen der sechs besonderen Takbiiraat in beiden Festgebeten;

Ø      Ø      das laute Rezitieren des Qur’an durch den Imam in den Morgen-, Freitags-, Fest- und Tarawiih-Gebeten, sowie im Witr-Gebet im Monat Ramadan, ebenfalls auch in den beiden ersten Rakat des Abend- und Nachtgebetes;

Ø      Ø      das leise Rezitieren des Qur’an sowohl durch den Imam als auch durch den allein Betenden in folgenden Gebeten: In allen Rakat des Mittags- und Nachmittagsgebetes, im dritten Rakat des Abendgebetes, im dritten und vierten Rakat des Nachtgebetes und in allen Nafilah-Gebeten, die tagsüber erfüllt werden;

Ø      Ø      das Berühren des Bodens mit der Nase bei Sudschuud;

Ø      Ø      das Zuhören des Mitbetenden im gemeinsamen Gebet;

Ø      Ø      das Durchführen von zwei Sadschdah, wenn aus Vergesslichkeit ein Waadschib unterlassen bzw. ein Fard in der falschen Reihenfolge erfüllt wurde;

Ø      Ø      das Durchführen von Rezitations-Sadschdah, wenn im Gebet eine Sadschdah-Ayat rezitiert wurde.

 

DIE SUNNAH DES GEBETES

Es gibt eine Reihe von Handlungen, die von Allahs Gesandtem Mohammad (s.a.s.) im Zusammenhang mit dem Gebet erfüllt worden sind und Sunnah heißen.  Einige sollen gleich vor dem Gebet bzw. meistens innerhalb des Gebetes durchgeführt werden.  Das Erfüllen der Sunnah vervollständigt den Gottesdienst und ermöglicht es, einen vollkommenen Anbetungsinhalt zu erreichen.  Keinesfalls darf man die Sunnah bei der Durchführung des Gebetes ignorieren.  Es sind folgende:

Ø      Ø      die Gebetsabsicht knapp vor dem Einleitungs-Takbiir fassen;

Ø      Ø      die aus dem Herzen gefasste Absicht leise aussprechen;

Ø      Ø      beim Aussprechen des Einleitungs-Takbiir die beiden Hände an die Ohren halten und dabei die beiden Handflächen zur Kaabah richten (Dies gilt für Männer, wohingegen Frauen ihre Hände nur bis zur Höhe ihrer Schultern erheben);

Ø      Ø      die Hände über der Mitte des Leibes, knapp unter dem Nabel, zusammenfalten und zwar die rechte über die linke Hand (Frauen falten ihre Hände über der Brust);

Ø      Ø      im ersten Rakat Subhaanaka leise rezitieren und nachher in gleicher Weise "Auzu billaahi minasch Schaytanir-Radschiim." sprechen;

Ø      Ø      in jeder Rakat vor der Fatiha leise "BismillahirRahmaanirRahiym" sprechen;

Ø      Ø      nachdem die Fatiha rezitiert wurde, leise "Amin" sagen (Sowohl der Imam als auch der Mitbetende und auch der allein Betende sprechen "Amin");

Ø      Ø      für den Imam das laute Aussprechen des Einleitungs-, Rukuu-und Sudschuud-Takbiir;

Ø      Ø      beim Rukuu die Hände auf die Knie aufstützen und die Finger in normaler Art auseinander halten;

Ø      Ø      im Rukuu dreimal "Subhaana RabbiyaI-Asiim" sagen;

Ø      Ø      im Rukuu die Beine gestreckt, den Kopf und Oberkörperteil in gleicher Höhe halten;

Ø      Ø      nach dem Rukuu sich aufrichten und "Samiya-llahu lIman hamidah" sprechen (Beim gemeinsamen Gebet sagen die Mitbetenden "Rabbana laka-l-hamd oder Rabbana wa lakAl-hamd", während der Imam "Samiyallahu lIman hamidah" ruft.  Der allein Betende spricht die beiden nacheinander);

Ø      Ø      einen Augenblick stehen bleiben, wobei man leise "Subhaanallaah" sagen kann, nachdem man "Samiyallahu lIman hami-dah" bzw.  "Rabbana lakal-hamd" gesagt hat;

Ø      Ø      im Sudschuud dreimal "Subhaana RabbiyaI Aalaa" sagen;

Ø      Ø      zwischen den beiden Sudschuud sich in die kniend – sitzende Stellung aufrichten und einen Augenblick verweilen, wobei man " Subhaanallah" sagen kann;

Ø      Ø      beim Übergehen in den Sudschuud, zunächst die Knie, dann die Hände und zuletzt das Gesicht auf den Gebetsboden bringen; beim Aufstehen vom Sudschuud zuerst das Gesicht, dann die Hände und zuletzt die Knie vom Boden erheben;

Ø      Ø      beim Sudschuud den Kopf zwischen die Hände legen;

Ø      Ø      beim Knienden-Sitzen die Hände auf die Oberschenkel legen;

Ø      Ø      beim Knienden-Sitzen den linken Fuß auf den Boden waagrecht legen und im wesentlichen darauf sitzen, den rechten Fuß senkrecht halten und die Zehen so gut wie möglich nach der Kaabah richten (Die Frauen richten beim Sitzen die beiden Füße von der rechten Seite nach außen);

Ø      Ø      in der dritten und vierten Rakat der Fard Gebete Fatiha rezitieren;

Ø      Ø      beim Schlussverharren Allaahumma salli und Allaahumma bariq sowie Rabbana atina aussprechen;

Ø      Ø      beim Salaam den Kopf zuerst nach rechts und dann nach links wenden;

Ø      Ø      auf den zweiten Salaam des Imam warten, in dem Fall, dass die Mitbetenden die versäumten Rakat allein durchfuhren sollten, damit man merkt, ob der Imam aus irgendwelchem Grund zwei Sadschdah machen sollte.

DIE HANDLUNGEN, DIE DAS GEBET UNGÜLTIG MACHEN

Folgende Handlungen machen das Gebet ungültig:

Ø      Ø      beim Gebet sprechen, essen und trinken;

Ø      Ø      beim Gebet so laut lachen, dass der Betende selbst seine Stimme hören kann (Noch  lauteres Lachen macht auch die rituelle Waschung ungültig);

Ø      Ø      sich mit dem Rumpf aus der Qiblah (=Gebetsrichtung) abwenden;

Ø      Ø      beim Gebet etwas tun, z.B. sich mit seiner Bekleidung derart beschäftigen, dass ein Außenstehender glaubt, dass der Betreffende zu dem Zeitpunkt nicht im Gebet versunken sein dürfte;

Ø      Ø      beim Gebet jemanden begrüßen oder einen Gruß beantworten;

Ø      Ø      wegen irgendeiner Angelegenheit laut weinen- oder vor Schmerzen wehklagen, wie "Ach, Oh,  ." rufen, sich quälen oder vor sich hinstöhnen;

Ø      Ø      sich ohne entschuldbare Ursache bemühen zu husten, obwohl man keinen körperlichen bzw. gesundheitlichen Anlass dazu hat;

Ø      Ø      pfeifen bzw. etwas wegblasen;

Ø      Ø      eine Ayat rezitieren, in der Absicht, jemandem zu antworten;

Ø      Ø      während des Gebetes irgendwie erfahren, dass Wasser zur Verfügung steht, wenn man mit Tayammum das Gebet erfüllt;

Ø      Ø      das Aufgehen der Sonne während des Verrichtens des Morgengebetes (Denn die Zeit ist damit abgelaufen);

Ø      Ø      das Ablaufen der Mash-Frist während des Gebetes;

Ø      Ø      im Gebet eine Ayat so falsch rezitieren, dass der Sinn verändert wird;

Ø      Ø      wenn ein Mann und eine Frau das Gebet nebeneinander verrichten;

Ø      Ø      beim Gebet den Qur’an von dem Papier ablesen;

Ø      Ø      das Aufdecken bestimmter Körperteile für eine Zeitspanne, in der man ein Grundelement verrichten kann;

Ø      Ø      beim gemeinsamen Gebet ein Grundelement (=Rukn) vor oder nach dem Imam erfüllen, ohne dabei, sei es auch nur für einen Augenblick, mit dem Imam ´übereinzustimmen; z.B. erst nachdem der Imam sich von Rukuu aufgerichtet hat, sich verbeugen.

DIE HANDLUNGEN, DIE WÄHREND DES GEBETES MAKRUUH SIND

Wir haben die Waadschib und die Sunnah des Gebetes erfahren.  Es gibt gewisse Handlungen, die während des Gebetes Makruuh (=unerwünscht) sind und seine Belohnung verringern.  Daher soll man auf sie verzichten.  Das bewusste Unterlassen eines Waadschib bzw. einer Sunnah ist Makruuh (=unerwünscht).  Jedoch muss man das Gebet wiederholen, wenn man während des Gebetes ein Waadschib bewusst unterlässt.  Jetzt fassen wir die Makruuh im Zusammenhang mit dem Gebet zusammen:

Ø      Ø      während des Gebets mit seiner Bekleidung und seinem Körper auch nur in geringster Weise spielen;

Ø      Ø      während des Gebets mit den Fingern knacken;

Ø      Ø      während des Gebets gähnen und sich strecken;

Ø      Ø      das Gebet beginnen, obwohl man in einen anderen Gedanken vertieft ist;

Ø      Ø      derart unbedacht bekleidet das Gebet erfüllen, dass man in solcher Kleidung keine anderen Menschen empfangen würde;

Ø      Ø      mit aufgekrempelten Hemdsärmeln das Gebet einleiten;

Ø      Ø      ohne Entschuldigung im Gebet den Türkensitz einnehmen;

Ø      Ø      ohne die Rezitation des Qur’an beendet zu haben, in den Rukuu gehen;

Ø      Ø      bei der Rezitation der weiteren Sure bzw. der Ayat die Reihenfolge des Qur’an nicht beachten;

Ø      Ø      während des Gebets die Augen zumachen, sowie sich nach oben oder zur Seite umschauen;

Ø      Ø      während des Gebets auf das Bild eines Lebewesens Sadschdah machen;

Ø      Ø      beim gemeinsamen Gebet in den hinteren Reihen das Gebet beginnen, obwohl es in den vorderen Reihen noch genug Platz gibt;

Ø      Ø      gegenüber dem Bild eines Lebewesens sowie gegenüber glühendem Feuer das Gebet erfüllen (Lampe, Kerze usw. sind nicht Makruuh.);

Ø      Ø      sich während des Gebetes kratzen und den Schweiß abwischen;

Ø      Ø      gegenüber dem Gesicht eines Menschen das Gebet erfüllen;

Ø      Ø      in der zweiten Rakat noch länger als in der ersten aus dem Qur’an rezitieren;

Ø      Ø      die gleiche Sure bzw.  Ayat bewusst in beiden Rakat rezitieren, obwohl man noch andere Suren auswendig sagen kann.

DIE VERGESSLICHKEITSNIEDERWERFUNG – SADSCHDAH AS-SAHW

Das Unterlassen eines Waadschib aus Vergesslichkeit im Gebet erfordert zwei Sadschdah.  Beim Unterlassen eines Waadschib kommt zweierlei in Frage:

Ø      Ø      Man verschiebt einen Wadschib, also man verrichtet ihn vorher oder später als zum richtigen Erfüllungsmoment.

Ø      Ø      Man erfüllt einen Waadschib mehr oder weniger als er Vorschrift ist.  Das Verschieben eines Fard ist auch Unterlassen des Wadschib

Wenn man einen Waadschib im Gebet nach dieser Art und Weise aus Vergesslichkeit unterlässt und sich doch noch im Gebet daran erinnert, macht man zwei Sadschdah.  In solchen Situationen erfüllt man das Gebet zu Ende.  Nachdem man das zweimalige "As Salaamu alaykum wa Rahmatullaah" ausgesprochen hat, geht man zweimal nacheinander in die Sadschdah über.  Danach sitzt man in kniender Stellung und rezitiert At-Tahhiyyatu, Allaahumma Salli, Allaahumma barik, Rabbana atina und spricht noch einmal ein zweimaliges "As-Salaamu alaykum wa Rahmatullaah" aus.  Diese Handlung nennt sich Sadschdah as-Sahw (=Vergesslichkeitsniederwerfung).  Folgende Überlieferungen von Mohammad (s.a.s.) sind Beweise für die Vergesslichkeitsniederwerfung:

Von Abdullaah (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte:

"Wenn jemand beim Gebet etwas mehr oder weniger erfüllt als die Vorschrift verlangt, soll er zwei Sadschdah machen." (Muslim, Masadschid: 96)

Von Abdullaah (r.a.); Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte:

"Wenn einer von euch beim Gebet an etwas zweifelt, so soll er seiner Vermutung nach dem Richtigen folgen und darauf das Gebet ausfahren und Salaam aussprechen, und sogleich soll er zwei Sadschdah machen." (Buhaarii, Salaah: 31)

Im gemeinsamen Gebet erfüllt man zwei Sadschdah nach dem ersten Aussprechen von "As-Salaamu alaykum wa Rahmatullaah".  Der allein Betende soll auch in diesem Falle zwei Sadschdah machen, wenn er sich erst nach dem zweimaligen Gruß erinnert und noch nicht den Rumpf von der Qiblah abgewendet und noch nichts außerhalb des Gottesdienstes gesprochen hat.  Vergisst er aber auch nach dem zweimaligen Gruß, dass er zwei Sadschdah machen sollte, hat aber bereits etwas außerhalb des Gottesdienstes gesprochen oder seinen Rumpf von der Richtung der Qiblah abgewendet, ist dennoch das Gebet erfüllt, obwohl ein solches Gebet an geistigem Inhalt verliert.  Ein Gebet muss wiederholt werden, wenn man bewusst ein Waadschib unterlässt, und man zieht bewusst eine Strafe im Jenseits auf sich. Zusammengefasst gibt es folgende Vergesslichkeitsarten, die am Ende des Gebetes zwei Sadschdah verlangen:

Ø      Ø      Es wurde in den ersten beiden Rakat eines Fard-Gebets oder in irgendeinem Rakat eines Witr- und oder Nafilah- Gebets die Rezitation der Fatiha oder ein Teil der Fatiha vergessen.

Ø      Ø      Es wurde eine andere Sure vor der Fatiha rezitiert.

Ø      Ø      Nach der Rezitation der Fatiha wurde die weitere Sure bzw. wurden die drei kurzen Ayat vergessen.

Erinnert sich der allein Betende, dass er die Fatiha oder eine weitere Sure vergessen hat, richtet er sich auf und rezitiert das Vergessene.  Hat er die Fatiha vergessen, so rezitiert er zuerst diese und danach die weitere Sure, anschließend geht er in den Rukuu und macht am Ende des Gebetes zwei Sadschdah.

Ø      Ø      Wenn der allein Betende sich im dritten Rukuu des Witr-Gebetes erinnert, dass er den Witr-Takbiir und den Qunut-Duaa vergessen hat, führt er das Gebet weiter und macht zwei Sadschdah.

Ø      Ø      Die Fatiha wurde zweimal rezitiert, denn das ist das Verschieben der weiteren Sure.

Ø      Ø      In den vierteiligen Gebeten wurde das kniende- Sitzen nach dem zweiten Rakat vergessen und der Betende hat sich zur dritten Rakat aufgerichtet.

Ø      Ø      Im ersten Knienden-Sitzen der vierteiligen Gebete oder in dem Schlussverharren jedes Gebetes wurde das Aussprechen von "At Tahiyyaatu " vergessen.

Ø      Ø      Nachdem im ersten Knienden-Sitzen At-Tahiyyaatu ausgesprochen wurde, hat man sich zur dritten Rakat nicht gleich aufgerichtet, sondern "Allaahumma salli ..." gesagt.  Wenn der Betende sich erst nach dem Sagen des "Allaahumma salli alaa Muhammadin wa alaa Ali Muhammad" erinnert, muss er zwei Sadschdah machen.  Erinnert er sich gleich, nachdem er "Allaahumma salli" gesagt hat, und richtet sich auf, braucht er die zwei Sadschdah nicht mehr zu machen.

Ø      Ø      Der Qunut-Takbiir oder der Qunut-Duaa wurden vergessen.

Ø      Ø      Der Imam vergisst den Rukuu-Takbiir während der zweiten Rakat im Festgebet.

Ø      Ø      Der Imam, rezitiert laut, wo er leise rezitieren sollte, oder er rezitiert leise, wo er laut rezitieren sollte.

Ø      Ø      Wenn der Betende mehrere Handlungen durchgeführt hat, die eine Vergesslichkeitsniederwerfung verlangen, macht er zwei Sadschdah nur einmal, so wie es oben erläutert ist.

 

DIE REZITATIONSNIEDERWERFUNG - SADSCHDAH AT TILA WAH

Im Qur’an Karim gibt es in folgenden vierzehn Suren Sadschdah-Ayat (=Niederwerfungs-Ayat) und zwar in der. 7., 13., 16., 17., 19., 22., 25., 27., 32., 38., 41., 53., 84. und 96.  Sure.  Wer eine von diesen Suren rezitiert, muss sogleich eine Sadschdah machen.

Die Niederwerfungsverse lassen sich zu drei Gruppen zusammenfassen:

Ø      Ø      Qur’an-Verse, die von uns unmittelbar und eindeutig Sadschdah verlangen,

Ø      Ø      Qur’an-Verse, welche bedeuten, dass die Gesandten das Sadschdah Gebot von Allah (s.t.) befolgt haben,

Ø      Ø      Qur’an-Verse, welche bedeuten, dass die Ungläubigen es verweigert haben, sich vor Allah (s.t.) niederzuwerfen.

Für uns Gläubige besteht kein Zweifel daran, dass es für uns eine Pflicht (=Wadschib) ist, den Befehlen von Allah zu gehorchen, Seinen Gesandten zu folgen, sowie nichts zu tun, was Ungläubige machen.  Daher ist es für uns Muslime Wadschib, eine Tilawah-Sadschdah zu machen, immer dann, wenn wir die genannten Ayat rezitieren oder hören. Das Grundelement (=Rukn) der Rezitationsniederwerfung ist das einmalige sich Niederwerfen desjenigen, der rezitiert oder zugehört hat.

Die Bestimmung (=Hukm) der Rezitationsniederwerfung ist die Erfüllung einer Pflicht (=Wadschib) im Diesseits und die Belohnung im Jenseits.

In folgenden Fällen ist für uns eine Sadschdah Pflicht (=Wadschib):

Ø      Ø      wenn wir eine der oben erwähnten Qur’an-Verse selbst rezitieren;

Ø      Ø      wenn wir der Rezitation von anderen zuhören;

Ø      Ø      wenn wir im gemeinsamen Gebet hinter dem Imam mitbeten, wenn er eine Sadschdah-Ayat rezitiert; egal, ob der Mitbetende die Stimme des Imam hört oder nicht.

Eine Ayat, die eine Sadschdah verlangt, wird entweder während oder außerhalb des Gebetes rezitiert.  Es ist kein Wadschib, sofort Sadschdah zu machen, wenn man außerhalb des Gebetes rezitiert; sie darf auch danach gemacht werden.  Jedoch ist es Makruuh, diese zu verschieben, um aus Vergesslichkeit mögliches Unterlassen zu vermeiden.  Wenn eine solche Ayat im Gebet rezitiert wird, muss man sich sogleich niederwerfen, ohne mehr als drei Verse weiter rezitiert zu haben.

Wenn man einen von diesen Qur’an-Versen im Stehen rezitiert bzw. ihm zuhört, geht man gleich in die Sadschdah, während man "Allaahu Akbar" sagt, spricht dann dreimal "Subhaana Rabbiya alaa" und richtet sich danach auf.  Der Takbiir "Allaahu Akbar" und der Tasbih "Subhaana Rabbiya alla " sind Sunnah.  Der Sitzende soll zuerst aufstehen und dann eine Sadschdah machen.

Die Rezitationsniederwerfung ist für diejenigen ein Wadschib, die verpflichtet sind, das Gebet zu verrichten.  Der allein Betende muss die Sedschdah der Ayat, die er im Gebet rezitiert, in der gleichen Rakat erfüllen.  Wenn er weiter rezitieren will, macht er sofort nach dem Qur’an-Vers, der die Niederwerfung verlangt, die Rezitationsniederwerfung und richtet sich dann wieder auf, um das Gebet weiterzuführen.  Wenn er nicht länger rezitieren wird, darf er entweder gleich nach dem Sadschdah-Vers oder spätestens zwei bis drei Verse danach in den Rukuu und den Sudschuud gehen, indem er die Niederwerfung der Rezitation beabsichtigt.  In diesem Fall gilt die Sadschdah des Gebetes auch als Rezitations-Sadschdah.  Bei solchen Gelegenheiten ist es Makruuh, nicht gleich die Sadschdah zu machen, anstatt dessen lang und breit sowie eingehend zu rezitieren, weil die Rezitations-Sadschdah im Gebet unverzüglich auszuführen ist.

In den gemeinsamen Tarawiih-Gebeten und anderen Gebeten, die mit Hatm ( bedeutet, den Quran von Anfang bis Ende lesen)  verrichtet werden, muss der Imam sofort nach dem Niederwerfungsvers Sadschdah machen, wenn er noch weiter rezitieren will.  Die Dschamaah (=mitbetende Gemeinde) muss mit ihm diese Rezitationsniederwerfung erfüllen.  Bei solchen gemeinsamen Gebeten ist jedoch zu empfehlen, den Sadschdah-Vers passend zu der eigentlichen Sadschdah des Gebetes zu rezitieren.

Es ist Sunnah, nach der Erfüllung der Rezitations- Sadschdah folgende Ayat zu rezitieren:

Oh unser Erhalter, wir haben Dein Gebot gehört und erfüllt.  Wir hoffen auf Deine Vergebung.  Die Rückkehr ist zu Dir." (AlBaqarah 2.-285)

Kurzlegende: ZEHN FÜR EINS

Einmal erkrankte Fatimah (r.a.), die Tochter von Mohammad (s.a.s.) und Mutter der Gläubigen, und hatte auch Fieber.  Sie bat ihren Ehemann 'Ali (k.w.), auf dem Markt einige Granatäpfel zu kaufen.  'Ali ging auf den Markt, suchte und fragte herum.  Aber da zu jener Zeit nicht die Saison der Granatäpfel war, konnte er keine finden.

Ein Muslim von Ansar sagte, dass er zu Hause einen habe und diesen der Mutter der Gläubigen schenken möchte.  Als 'Ali (k.w.) mit dem Granatapfel in seiner Hand heimkehrte, kam ein armer und alter Muslim zu ihm und sagte: "0 'Ali, ich bin krank und habe Fieber.  Bitte, Allah zuliebe, würdest du mir diesen Granatapfel schenken?" Sogleich gab 'Ali (k.w.) ihm den Granatapfel und kehrte mit leeren Händen zu Fatimah (r.a.) zurück.  Als Fatimah (r.a.) ihren Ehemann sah, fragte sie ihn: "0 'Ali, hast du keine finden können?" "Doch, doch!", erwiderte 'Ali (k.w.) und erzählte ihr, was geschehen war.  Daraufhin meinte Fatimah (r.a.): "Du hast gut gehandelt.  Möge Allah, der Erhabene, uns belohnen.  " Und sie rezitierte folgende Ayat: "'Man dschaa bil-Hasanati falahu aschru amtaliha  Wer eine Wohltat vollbringt, wird dafür zehnfach belohnt.

Kurze Zeit später wurde an der Tür geklopft und Dibyah (r.a.) trat ein.  Nach dem islamischen Gruß überreichte er neun Granatäpfel.  'Ali (k.w.) fragte ihn lächelnd: "Wo ist der zehnte?" Dihyah (r.a.) zog lächelnd den zehnten hervor, den er zum Spaß versteckt hatte, und überreichte ihn.

 

Textquelle:MEIN LEBEN FÜR DEN ISLAM 1 / RELIGIONSLEHRBUCH  / Verfasser:Baki Bilgin

IslamischeGlaubensgerneinschaft in Österreich/Wien 1995