Die religiösen Beweise im Islam

         

 

Der Islam kennt zwei Beweisquellen.  Der Beweis ist entweder eine Ayat (=Qur'an -Vers) oder ein Hadis (=Überlieferung des Gesandten Allahs).  Jede religiöse' Bestimmung im Islam muss zumindest mit einer Ayat oder einem Hadis begründet werden.

Es gibt vier Arten des Beweises im islamischen Recht:

Ø      Ø      ein hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit (Tubut) und seines Hinweisens (Dalaalah) bestimmter (qat'i) Beweis; das sind Qur’an-Verse, die Muhkam und Mufassar.

Ø      Ø      ein hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit bestimmter (=qat'i), hinsichtlich seines Hinweisens zu vermutender (=zanni) Beweis; das sind Qur’an -Verse, wie auch Abadit, die Mu'awwal sind.

Ø      Ø      ein hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit zu vermutender (=zanni), hinsichtlich seines Hinweises bestimmter (=qat'i) Beweis; das sind Ahadit, die nur von einem Raawii überliefert sind.

Ø      Ø      ein sowohl hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit als auch hinsichtlich seines Hinweisens zu vermutender (=zanni) Beweis; das sind die Ahadit, die mehrere Bedeutungen haben und nur von einem Raawii überliefert sind.

 

 

Textquelle:MEIN LEBEN FÜR DEN ISLAM 1 / RELIGIONSLEHRBUCH  / Verfasser:Baki Bilgin

IslamischeGlaubensgerneinschaft in Österreich/Wien 1995