DIE HANDLUNGEN VON MUKALLAF |
![]() |
Die Waadschib -Pflicht – Al Wadschib
Die Überlieferung von Mohammad (s.a.s)As-Sunnah
Das rituell Erwünschte - Al-Mustahab
Das rituell Unerwünschte - Al-Makruuh
Der rituelle Verderber - Al-Mufsid
Es gibt acht islamische Bestimmungen, welche die Handlungen eines Mukallaf betreffen.
Fard ist die islamische Bestimmung, die mit einem sowohl hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit als auch seines Hinweisens bestimmten (=qat’i) und den Mukallaf zu einer Handlung verpflichtenden Beweis' begründet ist. Mit anderen Worten: Fard ist eine religiöse Bestimmung, deren Erfüllung Pflicht und deren Unterlassung verboten ist.
"Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat." (Al- Baqarah 2:110)
Und ähnliche göttliche Gebote sind eindeutig, bestimmt und klar. Die damit begründeten Bestimmungen sind Fard. Jeder Mukallaf hat diese Befehle zu erfüllen.
Das aufrichtige Erfüllen von Fard lässt dem Gläubigen sowohl die Zufriedenheit als auch die Belohnung Allahs zuteil werden. Seine unentschuldigte Unterlassung zieht die Strafe Allahs nach sich. Derjenige, der bewusst eine Fard ablehnt (leugnet), fällt vom Glauben ab. Es gibt zwei Arten von 'Fard.
Fardul-'Ayn, die individuelle Pflicht, sie ist von jedem einzelnen Verpflichteten zu erfüllen. Das Erfüllen des Fardul'Ayn von manchen Verpflichteten, befreit keineswegs die übrigen Verpflichteten von der Verantwortung. Das fünfmalige Gebet, das Fasten, die Zakat, die Pilgerfahrt nach Mekka sind individuelle Pflichten. Jeder Verpflichtete muss diese Aufgaben selber erfüllen.
Fardul Kifayah, die gemeinschaftliche Pflicht, sie obliegt der betreffenden islamischen Gemeinde, gemeinsam zu erfüllen. Wenn eine Gruppe von Gläubigen, die im gleichen Wohngebiet lebt, diese Art der Fard -Bestimmung erfüllt, befreit sie die übrigen Gläubigen von der Verantwortung. Das Totengebet ist eine gemeinschaftliche Pflicht. Das Verrichten des Totengebetes ist nicht Pflicht des einzelnen Gläubigen, sondern ist Pflicht der islamischen Gemeinde, in der ein Todesfall vorkommt. Verrichtet niemand in einem Wohnort das Totengebet für einen verstorbenen Gläubigen, sind alle Bewohner des Gebietes schuldig. Die Belohnung (=Sawab) der Fardul-KifAyat gehört nur denjenigen, die sie verrichten, obwohl die Sünde des Unterlassens die ganze Gemeinde trifft.
Waadschib ist die islamische Bestimmung, die mit einem entweder hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit oder hinsichtlich seines Hinweisens zu vermutenden (=zanni) und den Mukallaf zu einer Handlung verpachtenden Beweis begründet ist. Mit anderen Worten: Waadschib ist eine religiöse Bestimmung, deren Erfüllung Pflicht, deren Unterlassung verboten ist. Beispiele: Das Witr-Gebet, das Festgebet, die Opfergabe, die Betreuung der engsten Verwandten, die mittellos sind. Diejenigen, die dem Waadschib nachkommen, werden den Lohn im Jenseits bekommen. Demjenigen, der den Waadschib ohne Entschuldigung unterlässt, wird eine Strafe zukommen. Wer eine Waadschib -Bestimmung leugnet, fällt nicht vom Glauben ab; denn der Beweis einer Waadschib -Bestimmung ist ein zu vermutender (=zanni) Beweis.
Das, was Allahs Gesandter Mohammad (s.a.s.) außer Fard und Wadschib, in der Absicht des Gottesdienstes (=Ibaadah) am meisten erfüllt und gar selten unterlassen hat, ist Sunnah bzw. Sunnah Mu'akkadah. Beispiele: Der Sunnah-Teil des Morgengebetes, die Sunnah des Mittags- und Abendgebetes, die letzte Sunnah des Nachtgebetes, die Sunnah des Freitagsgebetes, das Tarawiih-Gebet im Monat Ramadan, Azaan und Iqamah. Die Belohnung der Sunnah ist geringer als die der Fard und Wadschib. Diejenigen, die die Sunnah von Mohammad (s.a.s.) ohne Entschuldigung unterlassen, werden im Jenseits getadelt.
Das, was Allahs Gesandter Mohammad (s.a.s.) in der Absicht des Gottesdienstes (=Ibaadah) manchmal erfüllt, manchmal unterlassen hat, ist Sunnah gayri Mu'akkadah bzw. Mustahab. Während ihre Erfüllung erwünscht ist, ist das Unterlassen nicht verboten. Beispiele: Außer dem Fard-, Waadschib und Sunnah-Gebet, ein freiwillig verrichtetes Gebet, ein 'freiwilliges Fasten; außer der Zakat, den Armen freiwillig helfen. Diejenigen, die solche freiwillige Ibaadah durchfuhren, werden belohnt, obwohl diejenigen, die sie unterlassen, im Jenseits nicht getadelt werden.
Die Handlungen, welche weder geboten noch verboten sind, heißen Mubaah. Essen und trinken; schlafen und arbeiten; spazieren gehen und sitzen u.ä. Handlungen sind Mubaah. Für die Mubaah- Bestimmung kommt weder Belohnung noch Strafe in Frage.
Haraam ist jene islamische Bestimmung, die mit einem hinsichtlich seiner Nachweisbarkeit und seines Hinweisens bestimmten und vom Mukallaf etwas nicht zu tun verlangenden Beweis begründet ist. Beispiele: töten, stehlen, ehebrechen, lügen, die Eltern missachten, Alkohol trinken, Schweinefleisch essen, Rauschgift einnehmen usw. Eine von den genannten Taten zu begehen, ist Haraam (=verboten). Demjenigen, der ein Haraam begeht, wird eine Strafe zukommen. Derjenige, der Haraam unterlässt, wird belohnt. Das Nichterfüllen einer mit einem bestimmten Beweis vorgeschriebenen Fard-Bestimmung ist auch Haraam. Derjenige, der bewusst eine Haraam-Bestimmung ablehnt, fällt vom Glauben ab.
Die Handlungen, für deren Nichtbegehen ein vermutlicher Beweis verlangt wird, heißen Makruuh. Es gibt zwei Arten von Makruuh.
Ø Ø Makruuh TahrIman, das dem Haraam nahe rituell Unerwünschte. Das absichtliche Unterlassen dessen, was im Islam als Waadschib gilt, ist Makruuh TahrIman. Umgekehrt heißt das Unterlassen dessen, was Makruuh TahrIman ist, Wadschib. Es ist Makruuh TahrIman, das Gebet grundlos zu verschieben und beim Sonnenuntergang zu verrichten.
Ø Ø Makruuh Tanzihan, das dem Halaal nahe rituell Unerwünschte. Das Unterlassen der als Sunnah und Mustahab bezeichneten Taten ist Makruuh Tanzihan. Umgekehrt heißt das Unterlassen dessen, was Makruuh Tanzihan ist, Sunnah und Mustahab. Es ist Makruuh Tanzihan, sich die Nase mit den Fingern der rechten Hand zu schnäuzen und zu putzen.
Die Handlungen, die einen begonnenen Gottesdienst ungültig machen, sind Mufsid. Diesen Begriff verwendet man besonders für das Gebet, Wudu' und Fasten. Beispiele: Beim Verrichten des Gebetes sprechen, bewusst essen und trinken während des Fastens. Sprechen macht das Gebet ungültig. Essen und Trinken machen das Fasten ungültig. Solche Handlungen sind Mufsid.
Textquelle:MEIN LEBEN FÜR DEN ISLAM 1 / RELIGIONSLEHRBUCH / Verfasser:Baki Bilgin
IslamischeGlaubensgerneinschaft in Österreich/Wien 1995