Im Namen
Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Besonderheiten für Schwestern
während
der Pilgerfahrt / Umra
Der Prophet Muhammad ( a.s.s.
) hat gesagt: „ Dschihad der
Frau ist die Wallfahrt.
„
Für d. Frauen gelten bei der Wallfahrt im
Allgem. die gleichen Bedingungen wie für Männer. Darüberhinaus sind noch
einige Besonderheiten zu beachten:
Ihram - die Kleidung ist
gewöhnliche islam. Kleidung, nicht zwei Tücher.
Der Kopf ist zu
bedecken, nicht aber Gesicht und Hände.
Talbija - soll mit leiser Stimme
gesprochen werden.
Tawaf - kein Schnellgehen und
kein Anlegen des Schultertuches.
Sa‘i
- kein Schnellgehen zwischen den grünen Säulen.
Haare Kürzen - nicht rasieren, sondern
alles Haar ein wenig kürzen.
Steinigen
- notfalls darf ein Mann stellvertretend steinigen.
Schlachten
- ein Mann darf stellvertretend schlachten.
Menstruation:
-bei Menstruation ( oder Blutung
nach Geburt ) sind fast alle Verrichtungen von Hadsch und Umra erlaubt und
durchzuführen, ausgenommen
- Verrichten von Gebeten und Tawaf
-Betreten von Moscheen
Gebete brauchen ohnehin nicht nachgeholt
zu werden, und Betreten von Moscheen ist ohne Tawaf und Gebet nicht
erforderlich. Versäumter Tawaf von Hadsch od. Umra ist nach Ende der Periode
nachzuholen. Im Einzelnen verfährst Du wie folgt:
bei Umra:
lege ( od. behalte ) ihram an, fasse Nija. Verrichte Duschbad, Tawaf und
sa‘i nach der Periode.
bei Hadsch:
hat die Periode begonnen und endet voraussichtlich vor dem 8. Dsu-l-hidscha,
legst Du ihram mit der nija für Hadsch ifrad (ohne Opfer) oder Hadsch qiran
( mit Opfer ) an. In beiden Fällen ist nur ein tawaf und sa'i notwendig, die
nach dem 8. Dsu-l-hidscha verrichtet werden.
bei Hadsch tamattu:
a.
wie bei Umra, am 8. Dsu-i-hidscha ihram & Nija für Hadsch.
b.
dauert die Periode über den 8. Dsu-l- hidscha hinaus, verrichte Duschbad,
lege ihrem an und mache Nija für Hadsch. Verrichte Duschbad, tawaf und sa‘i
nach der Periode. Diese gelten zugleich fur Umra und Hadsch ( wie qiran,
also mit Opfer ).
c.
Periode beginnt vor dem "Besuchstawaf': Wallfahrt fortsetzen, Duschbad,
Tawaf, sa'i nach der Periode verrichten.
Nur wenn Abreise unaufschiebbar vor Ende
der Periode tawaf im Zustand der Unreinheit ausnahmsweise erlaubt.
Abschiedstawaf
: bei Menstruation nicht erforderlich ( Hadsch und Umra ).
Möge Allah diese bescheidene Arbeit
annehmen, möge sie vielen Brüdern und Schwestern bei der Wallfahrt nützlich
sein, und mögen diese mich nicht in ihrem Bittgebet beim Hause Allahs
vergessen.
Dieser
Text ist eine Zusammenfassung von einem Artikel aus der Zeitschrift „ Al-Islam „ Ausgabe
3 /1986 ( Mai / Juni ).