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Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Besonderheiten für Schwestern

während der Pilgerfahrt / Umra  

Der Prophet Muhammad ( a.s.s. ) hat gesagt:  „  Dschihad der Frau ist die Wallfahrt.  „

Für d. Frauen gelten bei der Wallfahrt im Allgem. die gleichen Bedingungen wie für Männer. Darüberhinaus sind noch einige Besonderheiten zu beachten:

Ihram      - die Kleidung ist gewöhnliche islam. Kleidung, nicht zwei Tücher.

                 Der Kopf ist zu bedecken, nicht aber Gesicht und Hände.

 

Talbija      - soll mit leiser Stimme gesprochen werden.

 

Tawaf      - kein Schnellgehen und kein Anlegen des Schultertuches.

 

Sa‘i          - kein Schnellgehen zwischen den grünen Säulen.

Haare Kürzen   - nicht rasieren, sondern alles Haar ein wenig kürzen.

Steinigen          - notfalls darf ein Mann stellvertretend steinigen.

Schlachten       - ein Mann darf stellvertretend schlachten.

Menstruation:

-    bei Menstruation ( oder Blutung nach Geburt ) sind fast alle Verrichtungen von Hadsch und Umra erlaubt und durchzuführen, ausgenommen

-  Verrichten von Gebeten und Tawaf

-    Betreten von Moscheen

Gebete brauchen ohnehin nicht nachgeholt zu werden, und Betreten von Moscheen ist ohne Tawaf und Gebet nicht erforderlich. Versäumter Tawaf von Hadsch od. Umra ist nach Ende der Periode nachzuholen. Im Einzelnen verfährst Du wie folgt:

bei Umra:  lege ( od. behalte ) ihram an, fasse Nija. Verrichte Duschbad, Tawaf und sa‘i nach der Periode.

bei Hadsch:  hat die Periode begonnen und endet voraussichtlich vor dem 8. Dsu-l-hidscha, legst Du ihram mit der nija für Hadsch ifrad (ohne Opfer) oder Hadsch qiran ( mit Opfer ) an. In beiden Fällen ist nur ein tawaf und sa'i notwendig, die nach dem   8. Dsu-l-hidscha verrichtet werden.

bei Hadsch tamattu:     

a. wie bei Umra, am 8. Dsu-i-hidscha ihram & Nija für Hadsch.

b. dauert die Periode über den 8. Dsu-l- hidscha hinaus, verrichte Duschbad, lege ihrem an und mache Nija für Hadsch. Verrichte Duschbad, tawaf und sa‘i nach der Periode. Diese gelten zugleich fur Umra und Hadsch ( wie qiran, also mit Opfer ).

c. Periode beginnt vor dem "Besuchstawaf': Wallfahrt fortsetzen, Duschbad, Tawaf, sa'i nach der Periode verrichten.

Nur wenn Abreise unaufschiebbar vor Ende der Periode tawaf im Zustand der Unreinheit ausnahmsweise erlaubt.

Abschiedstawaf :  bei Menstruation nicht erforderlich ( Hadsch und Umra ).

Möge Allah diese bescheidene Arbeit annehmen, möge sie vielen Brüdern und Schwestern bei der Wallfahrt nützlich sein, und mögen diese mich nicht in ihrem Bittgebet beim Hause Allahs vergessen.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem Artikel aus der Zeitschrift Al-Islam Ausgabe 3 /1986 ( Mai / Juni ).

Der Autor ist  Ahmad v. Denffer

 

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