Der Mukallaf und die Religiösen Bestimmungen seiner Handlungen

Das Erlaubte und das Verbotene

Die Hauptquellen des Islam

Islamische Gebetsvorschriften

Die Gebetswaschung

Wie verrichten wir das Gebet?

Die kurzen Suren aus dem Quran

Die Duaa und Tasbih

Bittgebete zu verschiedenen Anlässen

Die sozial-religiöse Pflichtabgabe - Zakat

Das Fasten im Islam

Die Pilgerfahrt

Die Pilgerfahrt (Der Autor ist Ahmad v. Denffer)

Besonderheiten der Pilgerfahrt für Frauen

Die Pilgerfahrt-Schritt für Schritt (Animation)

Die Morallehre im Islam - Al-Ahlaq

 

 Fachausdrücke

A  B   F  G  H  I  K  L  M  N  Q  R  S  T  U  W  Z

ABKÜRZUNGEN

 

(a-s.)               alayhi s-Salaam.Der Friede sei mit ihm.

(k.w.)               karramallahu wedsch heh. Allah möge sein Gesicht segnen.

(r.a.)                radiya llahu 'anhu/'anha/'anhuma/'anhum.  Allah möge mit ihm/ihr/ihnen zufrieden sein.

(s.a.s.)             Salla llahu 'alayhi wa sallam. Allahs Segen und Heil seien auf ihm.

(s.t.)                Subhaanahu Taala Preise ihn, meinen erhabenen Erhalter.

bzw.                beziehungsweise

o.ä.                  oder ähnliches

u.a.                  und andere(s)

u.ä.                  und ähnliches

usw.                und so weiter

z. B.                zum Beispiel

 

 

 


 

FACHAUSDRÜCKE

 

A

Azaan: der.islamischer Gebetsruf 

Ahkaam: die islamischen Bestimmungen (Einzahl: Hukm, der).

 Ahlaaq: die Morallehre, die Sittlichkeit, Ethik.

Ahlul-Bayt: die Familienangehörigen von Mohammad (s.a.s.).

Ahlul-Kitaab: die jenigen, die ein heiliges Buch erhalten haben, nämlich die Christen und Juden.

 Ansaar: die zur Zeit Mohammad (s.a.s.) in Medina ansässigen Muslime.

 aql: zurechnungsfähig, geistig gesund.

'Arafat: das gesegnete Hochland in der Nähe Mekka, wo Adam (a.s.) und Hawwa' (a.s.) sich getroffen haben, nach dem sie vom Paradies auf die Erde herabgesandt worden waren.

 'Arsch: die achte Himmelsstufe vor dem Throne des erhabenen Schöpfers.

 Ayah: der Quran-Vers (Mehrzahl: Ayat).

 

 

B

 baalih. volljährig, geschlechtsreif

Baraa ah-Nacht: die 15.  Nacht des Monates Schabaan  Dalaalah: das Hinweisen.

 

 

D

Dikr: 1. Erwähnung, Gedenken, 2. der Quran.

Dul Hidschah: zwölfter Monat des islamischen Mondjahres.

Dschanaa: die. Gusl-Bedürftigkeit.

Dschamaa'ah: die: 1. die Gemeinde, 2. eine Gruppe von Gläubigen, die sich zur Verrichtung eines Gebetes versammelt hat.

 dschunub: .Gusl-bedürftig.

 

 

F

Fard:die Pflicht, das eindeutige Gebot des Islam.

Fiqh: die islamische Rechtsordnung.

 Furqaan: l. unterscheiden, 2. der Quran, der die Wahrheit vom Irrtum unterscheidet.

 

 

G

Gusl: islamische Ganzwaschung.

 

 

H

Hadschat: eine rituelle Unreinheit, welche unsichtbar und unriechbar sowie durch Wuduu' zu beseitigen ist. Hadis: die Lehraussage von Mohammad (s.a. s.) (Mehrzahl: Ahaadiis).

 Hadsch: die Pilgerfahrt nach Mekka.

 Halaal: das Erlaubte; die Handlungen, welche die Muslime durchfuhren dürfen.

Haliifah: 1. Stellvertreter, 2. der Nachfolger, von Mohammad (s.a.s.), 3. Statthalter.

Hamdalah: die: Lobpreisen Allahs (s.t.) mit der bestimmten Formel: "al-HamDulillaah...Haniif: der Gläubige, der vor dem Islam der Überlieferung von Ibraahiim (a.s.) folgte und die Götzen ablehnte.

Haraam: das Verbotene; die Handlungen, welche im Islam eindeutig verboten sind.

 Hatiib: ermächtigter und in der Religion ausgebildeter Religionsbedienter, der die Freitags- und Fest-Hutbah haltet, sowie das Gebet leitet.

Hidschra:  die Auswanderung des Gesandten Allahs von Mekka nach Medina.

Huff: besondere Lederschuhe, die hergestellt worden sind, um während der rituellen Waschung (=Wudu) überstrichen zu werden.

 Hutbah: der Vortrag des Imams, der zum Freistags- und Festgebet der Vorschrift entsprechend gehalten wird.

 

 

I

Iftaar: 1.  Fasten brechen, 2. Malzeit nach der Sonnenuntergang im Monat Ramadan.

Iqaamah: der Ausruf vor den Fard Gebeten.

 Ihraam: zwei teiliges Gewand der Mekkapilger, 2. ein bestimmter Teil der Hadsch-Zeit, in der die Pilger manche erlaubte Handlungen nicht durchführen dürfen.

Imam: 1. der Vorbeter in der Moschee, 2. der Nachfolgender von Mohammad (s.a.s.), 3. der Gelehrte.

Iman: 1. glauben, von etwas überzeugt sein, 2. vor Schaden und Gefahr geschätzt sein. 3. die sechs Glaubensgrundsätze des Islam innerlich bestätigen und es aussprechen.

Istiqbaala l-Qiblah: sich in Richtung der Kaabah wenden.

 Ibaadah: der Gottesdienst; alles, was zum Wohlgefallen Allahs durchgeführt wird.

 Inschaa'allah:           eine sehr gepflegte Redewendung im Sinne, "wenn Allah (s.t.) erlaubt".

 

 

K

 Kitaab: l. das Buch. 2. der Qur’an.

Kursi: 1. die letzte Himmelsstufe, 2. der Thron des erhabenen Schöpfers.

 

 

L

Laat: einer der Götzen der Araber vor dem Islam.

 

 

M

Makruuh: das rituell erwünschte; die Handlungen, welche nicht eindeutig verboten sind, aber als unerwünscht gelten.

Masdschid al-Haraam: Um die Kaabah liegende heilige Moschee.

Mash: 1. benetzen, überstreichen, 2. Während der rituellen Waschung (=Wudu') über die besonderen Lederschuhe, die in Reinheitszustand angezogen sind, streichen.

 Mihraab:. Gebetsnische in der Moschee, in der der Imam das Gebet leitet.

 Minbar: Kanzel in der Moschee, worauf der Imam die Freitags- und Fest-Hutbah haltet.

 Miqaat: die um Mekka liegenden bestimmten Städte, in denen die Pilger den Ihram anlegen und somit beginnen Tasbiyah zu rufen.

Miraadsch: die Himmelfahrt von Mohammad (s.a.s.).

 Muaddin:  ein Moscheeangehöriger, der ständig den Azaan ruft.

Miswaak: eine natürliche Zahnbürste, die aus Wurzeln des Arrak-Baums vorbereitet wird.

Muaamalaat: die islamischen Rechtbestimmungen, welche das Familien-, Erbe-, Vertrags- und das Strafrecht betreffen.

 Muawwal: der Quran-Vers, der ein mehrdeutiges Wort beinhaltet und dessen Bedeutung von den Gelehrten kommentiert wird, in welchem Sinne das betreffende Wort in jenem Zusammenhang zu verstehen ist.

Mubaah: das Freigestellte; die Handlungen, welche im Islam weder geboten noch verboten ist.

Mufassar: der Quran-Vers, dessen Bedeutung durch eine andere Ayat oder durch einen Hadis erklärt wird.

Mufsid: der rituell Verderber; die Dinge und Handlungen, welche einen begonnenen Gottesdienst ungültig machen.

Muhaadschir: der zur Zeit von Mohammad (s.a.s.) von Mekka nach Medina ausgewanderte Muslim.

 Muhkam: der eindeutige QuranVers.

Muhrim: der Mekkapilger, welcher sich zwischen Miqaat und Tawaafu z-Ziyaarah befindet, in der er sich mit dem Ihram (=Kaabah-Gewand) bekleidet.

Mukallaf: der Verpflichtete; jeder Muslim, welcher geistig gesund und geschlechtsreif ist.

Muqtadi: der Betende, der im gemeinsamen Gebet dem Imam folgt.

 Musbaf: das handgeschriebene Qur’an-Exemplar.

Mustahab: das Erwünschte; die Handlungen, welche von Mohammad (s.a.s.) manchmal erfüllt, manchmal unterlassen worden sind.

 

 

N

Naafilah: außerhalb der Pflichtgebete freiwillig erfüllter Gottesdienst.

Nadschas: eine rituelle Unreinheit, welche sichtbar und riechbar sowie unbedingt zu reinigen ist.

Niyyah: die Absicht, um einen Gottesdienst zu erfüllen.

 

 

Q

Qadr-Nacht: 27.  Nacht des Ramadans, in der die Offenbarung des Quran begann.

Qiblah: Gebetsrichtung des Islam zur Kaabah. Qiraa ah: 1. lesen, 2. zumindest ein kurzes Kapitel aus dem Quran während des Gebetes im Stehen rezitieren.

Qiyaam: Stehen im Gebet. Qat'i: bestimmt, außer Zweifel, eindeutig.

Quraysch: der bedeuternste Stamm von Mekka.

Qu’uud al-Ahiir: das Kniende-Sitzen im Gebet; Schlussverharren.

 

 

R

Rabi'ul-Awwal: dritter Monat des islamischen Mondjahres.

Rakat: 1. sich verbeugen, 2. der Teil des Gebetes, welcher aus Stehen (=Qiyaam), Verbeugen (=Rukuu), und zweimaligem Niederwerfen (=sudschuud) besteht. (Mehrzahl: Rakat).

Ramadaan: der neunte Monat des islamischen Mondjahres; Fastenmonat, der manchmal 29, manchmal 30 Tage dauert.

Raawii: der Überlieferer.  Der Muslim, welcher charakterlich und geistig bestimmte Veraussetzungen erfüllt hat und damit von den Hadis-Gelerten als zuverlässiger Überlieferer anerkannt worden ist.

Rukn: das Grundelement einer rituellen Handlung (Mehrzahl: Arkan). Rukuu: sich der Vorschrift entsprechend im Gebet verbeugen.

 

 

S

Saader: Maß für Getreide, das 3.328 .G entspricht.

 Sahaabah:die Gefährten von Mohammad (s.a.s.), welche als Muslim ihn gesehen, mit ihm gesprochen haben. .Schaadah: die islamische Glaubens Bekenntnis: "Aschhadu an laa ilaaha illa llaah.  Wa aschhadu anna Muhammadan 'abduhuu wa rasuuluh." (=Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt.  Und ich bezeuge, dass Mohammad Sein Diener und Sein Gesandter ist.

Sahuu: Essen bzw.  Malzeit vor der Morgendämmerung im Monat Ramadan.

Salawaat: bestimmte Formel, um den Gesandten Allahs zu gedenken: "Allaahumma salli alaa sayyidinaa Muhammadin wa ‘alaa aali sayyidinaa Muhammad.  " (=0 mein Gebieter, erbarme Dich Muhammad, unserem Prophet und seiner Familienangehörigen.) Schart: die Voraussetzung einer rituellen Handlung (Mehrzahl: Saraa'it)

Satra l-Awrah: Bedecken bestimmter Körperteile.

Schawt: einmal Umlaufen der Kaabah.

Suffah: ein großer Vorraum bei der Moschee vom Propheten Mohammad (s.a.s.).

Sudschuud: sich der Vorschrift entsprechend im Gebet zweimal nacheinander niederwerfen. Sunnah: 1. die Überlieferung von Mohammad (s.a.s.) des Gesandten Allah 2. Seine Lebens Art und Weise 3. die Handlungen, welche von Mohammad (s.a.s.) bezüglich der Gottesdienste erfüllt worden sind.

Suure: ein Kapitel im Quran.

 

 

T

Ta'dilu l-Arkaan: die den Vorschriften entsprechende Erfüllung der Grundelemente des Gebetes.

Tahaddschud: das Gebet, welches von Mohammad (s.a.s.) nach der Mitternacht verrichtet worden ist.  Er ist jede Nacht, nachdem er ein wenig geschlafen hatte, aufgestanden und hat dieses Gebet ständig verrichtet.

Tahaarah: die islamische rituelle Reinheit.

Tahliil: Aussprechen von 'Laa ilaaha illa Ilaah.  Muhammadun Rasuulu Ilaah" (=Es gibt keinen Gott außer Allah.  Mohammad ist Allahs Gesandter.)

Tahrimah: sich etwas verbieten. 2. anderer Name des EinleitungsTakbiir zum Gebet.  Denn der Betende verbietet sich während des Gebetes gewisse Handlungen: essen, trinken, sprechen, lachen u.a. Takbiir al-Iftitaah: Einleitungs-Takbiir zum Gebet, nämlich "Allaahu Akbar" (=Allah ist der Größte).

Talbiyah: ein Duaa während der Pilgerfahrt: "Labbayk, Allaahumma Labbayk, laa schariika laka labbayk, inna 1-hamda wa n-nimata laka wAl mulka laa scharika lak." (=Ich bin da, mein Gebieter, ich bin da; Du hast keinen Gefährten!  Ich bin da!  Wahrlich Lob und Gnade gehören Dir, und das Reichtum des Weltalls; Du hast keinen Gefährten!)

 Tasbiih: bestimmte Formel zum Preisen und Loben von Allah, dem Erhabenen: Subhaan Allah (=Preise Allah, den Erhabenen).

Tawaaf: das Umlaufen der Kaabah, welches aus sieben Umkreisung besteht.

Tawaatur: die Weitergabeart des Quran von Generation zu Generation durch die Gläubigen von Hunderttausenden.

 Tayammum: Reinheit mit Sand anstelle des Wudu und Gusl in besonderen Fällen,

Tiqah: Zuverlässigkeit des Raawii.

Tubuut: die Nachweisbarkeit.

 

 

U

Uzzaa: einer der Götzen der Araber vor dem Islaam.

 

 

W

Wadschib: das Gebot des Islam für den Verpflichteten.

 Waqt: die für jeden jeweiligen Gottesdienst bestimmte Zeit; Gebetszeit.

Waby: 1. jemandem etwas heimlieb mitteilen, jemandem ins Ohr flüstern. 2. die Offenbarung der Heiligen Schriften von Allah, dem Erhabenen, Seinen Gesandten.

Waz: Predigt; ausführliche Ansprache des Imams in der Moschee, vor oder nach dem Gebet.

 Waqfah: das rituelle Pflichtverweilen der Mekkapilger auf 'Arafat am 9. Du 1-Hiddschah.

Wuduu: die islamische Gebetswaschung.

 

 

Z

Zanni: vermutlich, zu vermutender Beweis.